Acuitas AG
Konkurs-Info vom 17.05.2024
Konkurspublikation/Schuldenruf Acuitas AG Acuitas AG | CHE-105.308.428 Breitenstr. 39 8852 Altendorf SZ Datum der Konkurseröffnung: 08.01.2024 Ablauf der Frist: 17.06.2024 Datum des Auflösungsentscheids: 08.01.2024 Meldungsnummer KK02-0000041021 Veröffentlichungen: 17.05.2024 Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuch- und Konkursamt March Bahnhofplatz 3 8853 Lachen SZ Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt, freihändig oder durch öffentliche Versteigerung. Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger bis zum 31. Mai 2024 beim Konkursamt March schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Eigentums- oder Drittansprachen sind ebenfalls bis zum 31. Mai 2024 und unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel schriftlich beim Konkursamt March geltend zu machen. Kaufofferten von Gläubigern oder von weiteren Interessenten für die zu verwertenden Aktiven sind dem Konkursamt March schriftlich einzureichen. |
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