Stein Bauunternehmen GmbH
Konkurs-Info vom 19.04.2024
Kollokationsplan und Inventar Stein Bauunternehmen GmbH Stein Bauunternehmen GmbH | CHE-237.333.810 Zürcherstrasse 32 4332 Stein AG Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 09.05.2024 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.04.2024 Meldungsnummer KK04-0000041204 Veröffentlichungen: 19.04.2024 Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Obere Vorstadt 37 5000 Aarau Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Rheinfelden, 4310 Rheinfelden, Beschwerden innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau, SchK-Kommission, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./am |
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