Kordeuter Inneneinrichtungen AG in Liquidation
Konkurs-Info vom 19.04.2024
Kollokationsplan und Inventar Kordeuter Inneneinrichtungen AG in Liquidation Kordeuter Inneneinrichtungen AG in Liquidation | CHE-106.080.305 Räffelstrasse 25 8045 Zürich Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Meldungsnummer KK04-0000041064 Veröffentlichungen: 19.04.2024 Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wiedikon-Zürich - Konkursamt Wiedikon-Zürich Weststrasse 70 8003 Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19.04.2024 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wiedikon-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). |
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