R&A Bau GmbH c/o ORSINI Treuhand AG


Konkurs-Info vom 17.05.2024
Genehmigung Vereinbarung/Verzicht auf Geltendmachung enes Anspruchs/Abtretung eines Rechtsanspruch der Masse gemäass Art. 260 SchKG

R&A Bau GmbH c/o ORSINI Treuhand AG | CHE-371.349.564
Pflanzschulstr. 37
8400 Winterthur

Meldungsnummer
KK10-0000002547

Veröffentlichungen:
17.05.2024

Publizierende Stelle:
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt
Stadthausstrasse 12
8400 Winterthur

Rechtliche Hinweise:
Der Konkurs über die R&A Bau GmbH, Winterthur, wird voraussichtlich im summarischen Verfahren durchgeführt. Die Konkursverwaltung macht vom Recht Gebrauch Gläubigeranträge i.S.v. Art. 231 Abs. 3 Ziffer 1 SchKG über eine SHAB-Publikation vorzunehmen. Ausgangslage Das Konkurseröffnungsurteil vom 11.12.2023 ist am 13.12.2023 beim Konkursamt Winterthur-Altstadt eingegangen. Gleichentags hat die Konkursverwaltung für den 14.12.2023 eine SHAB-Publikation über die vorläufige Konkurseröffnung geschaltet. Ebenfalls am 14.12.2023, 11:17 Uhr, wurde vom einzigen Mitglied des Verwaltungsrates der Betrag von CHF 11'540.00 vom Konto bei einer Schweizer Grossbank abgehoben. Trotz dieser Publikation verweigert die Bank die Auszahlung des Guthabens an die Konkurs-masse. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass es objektiv unmöglich ist, innerhalb von wenigen Stunden sämtliche SHAB-Publikationen zu überprüfen, um festzustellen, ob die aufgeführten juristischen Personen Kunden von ihnen sind. Und wenn ja, allfällige Sperren auf die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu implementieren. Im Bestreben, eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und unter Berück-sichtigung der beidseitig bestehenden Prozess- und Beweisrisiken haben die Parteien Ver-handlungen geführt und, unter Wahrung der Rechte der Gläubiger und unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubiger, einen Vergleich abgeschlossen. Dabei verpflichtet sich die Bank den Betrag von CHF 5'000.00 an die Konkursmasse zu bezahlen. Damit wäre auch die Durchführung des Verfahrens gewährleistet. Unter Berücksichtigung der gegebenen Sach-, Rechts- und Kostenlage stellt die Konkurs-verwaltung den Gläubigern die folgenden Anträge: Genehmigung Vereinbarung / Verzicht auf Geltendmachung eines Anspruchs / Abtretung eines Rechtsanspruchs der Masse gemäss Art. 260 SchKG: Die Vereinbarung vom 22.04.2024 der Konkursverwaltung mit einer Schweizer Grossbank sei durch die mutmasslichen Gläubiger zu genehmigen und auf die weitere Geltendmachung dieses Guthabens namens der Konkursmasse sei zu verzichten. Die obgenannten Anträge gelten als genehmigt, sofern nicht die Mehrheit der Konkurs-gläubiger, d.h. bis zum 27.05.2024, schriftlich bei der Konkursverwaltung Einspruch erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Die Stimmen gelten00 jedoch vorbehältlich der rechts-kräftigen Kollokation. Gläubiger, welche den Rechtsanspruch auf eigenes Risiko weiterverfolgen möchten, haben ebenfalls innert 10 Tage - bei Verwirkungsfolge - ein schriftliches Begehren um Abtretung gemäss Art. 260 SchKG bei der Konkursverwaltung einzureichen. Eine Abtretung ist nur möglich, sofern der entsprechende Antrag auf Verzicht zum Beschluss erhoben wird. Die Ermächtigung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Abtretung der Prozessführungsrechte an Dritte ist nur zusammen mit der angemeldeten Konkursforderung statthaft. Ein rechtskräftiger Kollokationsplan liegt zur Zeit der Erstellung der Abtretung nach Art. 260 SchKG nicht vor. Sollte die Forderung im Kollokationsplan abgewiesen werden, erlischt diese Abtretung und das allfällige Ergebnis der Geltendmachung des Rechts-anspruchs fällt in die Konkursmasse (nach Abzug der entstandenen Kosten der Geltend-machung). Eine Anrechnung des Ergebnisses an die eingegebene, nicht zugelassene Forderung ist nicht möglich. Sollte die Forderung nur im Teilbetrag zugelassen werden, so wird die Ab-tretung entsprechend angepasst. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gläubiger, welcher sich den Anspruch abtreten lassen möchte, sogleich den Betrag von CHF 5'000.00 in die Konkursmasse, ohne Anrechnung an seine Forderung, bezahltBemerkungen:



 
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