fabriks GmbH
Konkurs-Info vom 24.04.2024
Kollokationsplan und Inventar fabriks GmbH fabriks GmbH | CHE-113.605.578 Kornhausgasse 10 4051 Basel Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.05.2024 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.05.2024 Meldungsnummer KK04-0000041255 Veröffentlichungen: 24.04.2024 Publizierende Stelle: Konkursamt des Kantons Basel-Stadt Postfach 230 4001 Basel Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Betreffend das weitere Vorgehen im sistierten Prozess gegen die Balintra AG (Inv. Nr. III.11) wird die Konkursverwaltung den Gläubigern Anträge auf dem Zirkularweg stellen (Art. 207, Art. 231 Abs. 3 Ziff. 1, Art. 255a Abs. 1 SchKG). Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, ob noch ein Guthaben aus der Pandemieversicherung resultieren wird (Inv. Nr. III.23). In einem ähnlich gelagerten Forderungsprozess wurde die Helvetia AG zu einer Zahlung verurteilt. Sollte das Bundesgericht diesen Entscheid stützen, könnte ein Verfahren gegen die Helvetia AG Aussicht auf Erfolg haben. |
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