Esprit Switzerland Retail AG in Liquidation


Konkurs-Info vom 13.05.2024
Konkurspublikation/Schuldenruf Esprit Switzerland Retail AG in Liquidation

Esprit Switzerland Retail AG in Liquidation | CHE-106.020.131
Thurgauerstrasse 113
8152 Glattpark (Opfikon)

Datum der Konkurseröffnung: 27.03.2024

Meldungsnummer
KK02-0000040962

Veröffentlichungen:
13.05.2024

Publizierende Stelle:
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

Rechtliche Hinweise:
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Bemerkungen:
Der Konkursverwaltung liegt im Konkurs über die Esprit Switzerland Retail AG ein verbindliches Kaufangebot für die Textilwarenlager und die Einrichtungsgegenstände (Mobiliar, Verkaufseinrichtungen etc.) aller 23 Esprit-Filialen zum fixen Kaufpreis von CHF 300'000.00 (inkl. MWST) vor. Hinzu kommt ein variabler Kaufpreis von 1/2 des Umsatzerlöses aus dem (Weiter-)Verkauf von Artikeln aus dem Warenlager bzw. des Mobiliars durch den Käufer, sollte dieser damit einen Umsatzerlös erzielen, welcher den Kaufpreis um mehr als CHF 150'000.00 überschreitet. Das Kaufangebot ist mit zusätzlichen Leistungen des Käufers, insbesondere der besenreinen Räumung aller Filialen innert einer spezifischen Frist, verbunden, wodurch die Verbindlichkeiten der Konkursmasse zusätzlich reduziert werden. Um weitere Kosten und Wertverminderungen sowie die künftige Unverkäuflichkeit der Verkaufsgegenstände zu vermeiden, verwertet die Konkursverwaltung die Textilwaren und Ausstattungen (Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Verkaufseinrichtungen etc.) im Rahmen eines Notverkaufs (Art. 243 Abs. 2 SchKG). Gläubiger und Drittinteressenten, die von ihrem Höhergebotsrecht Gebrauch machen möchten, sind gebeten, bis zum 27. Mai 2024, 17.00 Uhr, bei der Mobilen Equipe Konkurs, Postfach, 8036 Zürich, schriftlich ihr höheres Kaufangebot einzureichen. Damit ein Verkauf an einen Gläubiger oder Drittinteressenten erfolgt, muss das Angebot mindestens CHF 20'000.00 höher sein, als die bereits bestehende verbindliche Offerte. Gleichzeitig mit der Abgabe des Höherangebots muss eine Anzahlung im Betrag von CHF 50'000.00 auf das Amtskonto mit IBAN CH56 0070 0114 8069 2694 7, lautend auf Notariatsinspektorat des Kantons Zürich, Vermerk: Mobile Equipe Konkurs, Postfach, 8036 Zürich, überwiesen werden. Die Anzahlung muss spätestens innerhalb der vorstehenden Frist (27. Mai 2024, 17.00 Uhr) auf diesem Konto gutgeschrieben sein. Weitere zweckdienliche Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.notariate-zh.ch/mek, Rubrik "Weitere Informationen - zu ausgewählten Konkursen".


 
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