Kindervilla AG
Konkurs-Info vom 17.05.2024
Kollokationsplan und Inventar Kindervilla AG Kindervilla AG | CHE-105.365.722 Dolderstrasse 71 8032 Zürich Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 06.06.2024 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.05.2024 Meldungsnummer KK04-0000041627 Veröffentlichungen: 17.05.2024 Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich Witikonerstrasse 15 8032 Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Im Konkursverfahren über die Kindervilla AG liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Hottingen-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. |
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