AAA Accelerator Group Europe AG


Konkurs-Info vom 19.09.2024
Konkurspublikation/Schuldenruf AAA Accelerator Group Europe AG

AAA Accelerator Group Europe AG | CHE-352.627.136
Artherstrasse 163A
6317 Oberwil b. Zug

Datum der Konkurseröffnung: 21.08.2024

Ablauf der Frist: 19.10.2024

Datum des Auflösungsentscheids: 21.08.2024

Meldungsnummer
KK02-0000043694

Veröffentlichungen:
19.09.2024

Publizierende Stelle:
Konkursamt des Kantons Zug
Aabachstrasse 5
6300 Zug

Rechtliche Hinweise:
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.


 
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Konkurs-Info vom 19.09.2024
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6317 Oberwil b. Zug

Datum der Konkurseröffnung: 21.08.2024

Ablauf der Frist: 19.10.2024

Datum des Auflösungsentscheids: 21.08.2024

Meldungsnummer
KK02-0000043694

Veröffentlichungen:
19.09.2024

Publizierende Stelle:
Konkursamt des Kantons Zug
Aabachstrasse 5
6300 Zug

Rechtliche Hinweise:
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.


 
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