DST Combitrans AG


Konkurs-Info vom 07.05.2021
Kollokationsplan und Inventar DST Combitrans AG

DST Combitrans AG | CHE-106.032.192
Ostzelg 340
5332 Rekingen AG

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 27.05.2021

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 17.05.2021

Meldungsnummer
KK04-0000019237

Veröffentlichungen:
07.05.2021

Publizierende Stelle:
Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach
Hauptstrasse 8
5200 Brugg AG

Rechtliche Hinweise:
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Bemerkungen:
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, 5330 Bad Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau, SchK-Kommission, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./la


 
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