Swiss Phyto Labs AG in Liquidation
Konkurs-Info vom 03.12.2021
Kollokationsplan und Inventar Swiss Phyto Labs AG in Liquidation Swiss Phyto Labs AG in Liquidation | CHE-304.417.139 Sagistrasse 6 6275 Ballwil Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 23.12.2021 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 13.12.2021 Meldungsnummer KK04-0000023534 Veröffentlichungen: 03.12.2021 Publizierende Stelle: Konkursamt Hochdorf Arsenalstrasse 43 6010 Kriens Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Abtretung nach Art. 260 SchKG Im Konkursverfahren der Swiss Phyto Labs AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 23.12.2021 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 23.12.2021 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen. Im Weiteren verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf einen Prozesseintritt (Passivprozesse). Den Gläubigern wird beantragt, die Konkursmasse solle den Prozess nicht weiterführen; gleichzeitig wird den Gläubigern das Prozessführungsrecht zur Abtretung im Sinne von Art. 260 SchKG angeboten. Stillschweigen bis zum 23.12.2021 gilt als Zustimmung zum Verzicht der Konkursmasse und als Verzicht auf Abtretung. |
|
|