TR SoftRay AG in Liquidation


Konkurs-Info vom 28.01.2022
Kollokationsplan und Inventar TR SoftRay AG in Liquidation

TR SoftRay AG in Liquidation | CHE-283.878.142
Goethestrasse 12
8001 Zürich

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Meldungsnummer
KK04-0000024497

Veröffentlichungen:
28.01.2022

Publizierende Stelle:
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt)
Löwenstrasse 11
8001 Zürich

Rechtliche Hinweise:
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Bemerkungen:
Im Konkurs über die TR SoftRay AG liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern ab dem 28. Januar 2022 beim Konkursamt Zürich (Altstadt) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Zürich (Altstadt) schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. KONKURSAMT ZÜRICH (ALTSTADT), Postfach, 8022 Zürich


 
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