KSW Technik AG
Konkurs-Info vom 05.08.2022
Kollokationsplan und Inventar KSW Technik AG KSW Technik AG | CHE-106.840.163 Bahnhofstrasse 29 5623 Boswil Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2022 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 15.08.2022 Meldungsnummer KK04-0000028269 Veröffentlichungen: 05.08.2022 Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg Hauptstrasse 8 5200 Brugg AG Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Muri, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./la |
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