Disart GmbH in Liquidation
Konkurs-Info vom 31.03.2023
Kollokationsplan Disart GmbH in Liquidation Disart GmbH in Liquidation | CHE-390.084.509 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8320 Fehraltorf Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Meldungsnummer KK04-0000032910 Veröffentlichungen: 31.03.2023 Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Pfäffikon Hörnlistrasse 71 8330 Pfäffikon ZH Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Im Konkurs über die Firma Disart GmbH in Liquidation liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Pfäffikon zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Pfäffikon schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. |
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