MDS Filter & Engineering GmbH in Liquidation
Konkurs-Info vom 31.03.2023
Kollokationsplan und Inventar MDS Filter & Engineering GmbH in Liquidation MDS Filter & Engineering GmbH in Liquidation | CHE-381.033.401 Altmannsteinstrasse 34 8181 Höri Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.04.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 10.04.2023 Meldungsnummer KK04-0000032998 Veröffentlichungen: 31.03.2023 Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bülach Marktgasse 1 8180 Bülach Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Bemerkungen: Im Konkurs über die genannte Schuldnerin liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Bülach zur Einsicht auf. Kollokationsplan: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Inventar: Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Bülach schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. |
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