fabriks GmbH


Konkurs-Info vom 24.04.2024
Kollokationsplan und Inventar fabriks GmbH

fabriks GmbH | CHE-113.605.578
Kornhausgasse 10
4051 Basel

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 14.05.2024

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 04.05.2024

Meldungsnummer
KK04-0000041255

Veröffentlichungen:
24.04.2024

Publizierende Stelle:
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt
Postfach 230
4001 Basel

Rechtliche Hinweise:
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Bemerkungen:
Betreffend das weitere Vorgehen im sistierten Prozess gegen die Balintra AG (Inv. Nr. III.11) wird die Konkursverwaltung den Gläubigern Anträge auf dem Zirkularweg stellen (Art. 207, Art. 231 Abs. 3 Ziff. 1, Art. 255a Abs. 1 SchKG). Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, ob noch ein Guthaben aus der Pandemieversicherung resultieren wird (Inv. Nr. III.23). In einem ähnlich gelagerten Forderungsprozess wurde die Helvetia AG zu einer Zahlung verurteilt. Sollte das Bundesgericht diesen Entscheid stützen, könnte ein Verfahren gegen die Helvetia AG Aussicht auf Erfolg haben.


 
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