MACH AG COMMUNICATIONS
Konkurs-Info vom 13.02.2026
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Kollokationsplan und Inventar MACH AG COMMUNICATIONS MACH AG COMMUNICATIONS | CHE-106.294.651 Rütistrasse 3a 5400 Baden Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.03.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 23.02.2026 Meldungsnummer KK04-0000055216 Veröffentlichungen: 13.02.2026 Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Obere Vorstadt 37 5000 Aarau Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. |
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
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