MACH AG COMMUNICATIONS


Konkurs-Info vom 13.02.2026
Kollokationsplan und Inventar MACH AG COMMUNICATIONS

MACH AG COMMUNICATIONS | CHE-106.294.651
Rütistrasse 3a
5400 Baden

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 05.03.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 23.02.2026

Meldungsnummer
KK04-0000055216

Veröffentlichungen:
13.02.2026

Publizierende Stelle:
Konkursamt Aargau
Obere Vorstadt 37
5000 Aarau

Rechtliche Hinweise:
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.


Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).


 
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