Sempione Fashion AG in Liquidation
Konkurs-Info vom 24.09.2021
Freihandverkauf und Abtretung gemäss Artikel 260 SchKG Sempione Fashion AG in Liquidation | CHE-105.900.259 Gwattstrasse 8808 Pfäffikon SZ Meldungsnummer KK10-0000001327 Veröffentlichungen: 24.09.2021 Publizierende Stelle: Holenstein Brusa AG Utoquai 29/ 31 8008 Zürich Rechtliche Hinweise: Freihandverkauf Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG Im Konkursverfahren über Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Freihandverkauf von anfangs September 2021 die freihändige Veräusserung von 84 vinkulierte Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG, Brugg, mit einem Nominalwert von je CHF 1'000.00. Die vorstehend erwähnten Vermögenswerte werden P.P. zu einem Verkaufspreis von CHF 223'440.00 veräussert. Die Gläubiger und Drittinteressenten haben gemäss Artkel 256 Absatz 3 SchKG der ausseramtlichen Konkursverwaltung höhere Angebote zu unterbreiten. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift und Finanzierungsnachweis [Bankgarantie oder Finanzierungszusage einer Schweizer Bank oder Hinterlegung bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung oder andere gleichwertige Finanzierungsnachweise]) bis zum 20. Oktober 2021 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20.00 pro Aktie, also CHF 1'680.00 insgesamt, überbieten. Weitere Informationen zum Verkauf sind dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 zu entnehmen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen. Rechtsmittel Dieser Verwertungsakt bzw. diese Freihandverkaufsverfügung kann durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 24. September 2021. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar. Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen. *** Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung (i) diverser Forderungen gemäss Ziff. 4.1 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, (ii) der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Ziff. 4.2 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021 und (iii) der verrechneten Ansprüche gemäss Ziff. 4.3 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 20. Oktober 2021 schriftlich dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 20. Oktober 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen. Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen. Bemerkungen: |
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