Bio Energie Lützeltal GmbH in Liquidation


Konkurs-Info vom 26.04.2024
Einladung zum Höherangebot bei Freihandverkauf

Bio Energie Lützeltal GmbH in Liquidation | CHE-112.325.834
Huggerwaldstrasse 15
4245 Kleinlützel

Meldungsnummer
KK10-0000002519

Veröffentlichungen:
26.04.2024

Publizierende Stelle:
Kantonales Konkursamt Solothurn
Dünnernstrasse 32
4702 Oensingen

Rechtliche Hinweise:

Der Konkursverwaltung liegen verbindliche Kaufangebote für den freihändigen Verkauf der beiden Grundstücke GB Kleinlützel Nr. 3390 (Gebäude: Industriegebäude Neumatt 791 und 820) und GB Kleinlützel Nr. 3398 (keine Gebäude im Grundbuch eingetragen) im Gesamtruf vor.

Ein vorgehender Grundpfandgläubiger hat in diesem Freihandverkaufsverfahren den Doppelaufruf gemäss Art. 258 SchKG i.V.m. Art. 142 SchKG der nachstehenden Last verlangt:

Langfristiger Mietvertrag mit Vertragsdauer bis 01.11.2029. Der Mietvertrag wurde im Grundbuch am 07.08.2020 bei beiden Grundstücken vorgemerkt.

Die beiden Grundstücke GB Kleinlützel Nr. 3390 und Nr. 3398 gelangen im vorliegenden Freihandverkaufsverfahren in Anwendung von Art. 108 VZG im Einzel- und Gesamtruf zum Verkauf. Hierfür liegen der Konkursverwaltung die folgenden Kaufangebote vor:

Einzelruf:

GB Kleinlützel Nr. 3390 im Einzelruf mit der Last (Mietvertrag/Vormerkung): kein Angebot

GB Kleinlützel Nr. 3390 im Einzelruf ohne die Last (Mietvertrag/Vormerkung): kein Angebot

GB Kleinlützel Nr. 3398 im Einzelruf mit der Last (Mietvertrag/Vormerkung): kein Angebot

GB Kleinlützel Nr. 3398 im Einzelruf ohne die Last (Mietvertrag/Vormerkung): kein Angebot

Gesamtruf:

GB Kleinlützel Nr. 3390 und Nr. 3398 im Gesamtruf mit der Last (Mietvertrag/Vormerkung): CHF 1.00

GB Kleinlützel Nr. 3390 und Nr. 3398 im Gesamtruf ohne die Last (Mietvertrag/Vormerkung): CHF 630'000.00

Die Gläubiger oder sonstige Interessenten haben die Möglichkeit, der Konkursverwaltung ein weiteres verbindliches Angebot bis am 16.05.2024 (Datum Poststempel) zu machen. Das bisherige Angebot ist um den Mindestbetrag von CHF 1'000.00 zu überbieten. Im Angebot muss angegeben werden, für welches Grundstück ein Angebot abgegeben wird und ob das Angebot im Einzel- oder im Gesamtruf, mit oder ohne die vorerwähnte Last eingereicht wird. Bei Eingang von höheren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).

Der Zuschlag wird je nachdem, ob der Einzelruf oder der Gesamtruf den höheren Gesamtpreis ergibt, den Meistbietenden beim Einzelruf oder dem bzw. den Meistbietenden beim Gesamtruf erteilt.

Bemerkungen:



 
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