INSYS Industriesysteme AG


Konkurs-Info vom 08.05.2024
Genehmigung Vereinbarung / Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse gemäss Art. 260 SchKG / Aussonderung Dritteigentum

INSYS Industriesysteme AG | CHE-106.660.655
Buchliweg 12
3110 Münsingen

Meldungsnummer
KK10-0000002535

Veröffentlichungen:
08.05.2024

Publizierende Stelle:
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland
Poststrasse 25
3072 Ostermundigen

Rechtliche Hinweise:
Aus Kostengründen wird folgender Antrag den Gläubigern der INSYS Industriesysteme AG auf dem Publikationsweg unterbreitet: . Ausgangslage . Die Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG, vertreten durch das Konkursamt Bern Mittelland, Dienststelle Mittelland hat einen Eigentumsanspruch betreffend elektronischen Daten (bestehend aus Software, Elektroschema, CAD-Daten und Dokumentation) für folgende Anlagen erhalten: . - Montageanlage ServoPen (Anlage Nr. 10-466-01) - Laserbeschriftungsanlage ServoPen (Anlage Nr. 10-468-01) - Montageanlage FixPen (Anlage Nr. 202308-01) - Bedruckungsanlage FixPen CU (Anlage Nr. 202884-01) - Bedruckungsanlage FixPen DS (Anlage Nr. 203315-01) - Laser Beschriftungsanlage Mark VII (Anlage Nr. 10-423-01) - Montageautomat Karpule INSYS (Anlage Nr. 202506-01) . In Bezug auf die Daten für die Bedruckungsanlge FixPen CU sowie die Laser Beschriftungsanlage Mark VII bestehen zwischen der Konkursmasse sowie der Drittansprecherin unterschiedliche Auffassungen betreffend Eigentumsansprache. Für alle anderen Anlagen sind sich die Parteien einig, dass die Eigentumsansprache gerechtfertigt ist. . Im Bestreben, eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und unter Berücksichtigung der beidseitig bestehenden Prozess- bzw. Beweisrisiken haben die Parteien Verhandlungen geführt und, zur Wahrung der Rechte der Gläubiger, unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubiger einen Vergleich abgeschlossen. Dabei verpflichtet sich die Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG die vorhandenen elektronischen Daten an den oben aufgeführten Anlagen der Ansprecherin gegen die Bezahlung von CHF 10'000.00 herauszugeben. . Unter Berücksichtigung der gegebenen Sach-, Rechts- und Kostenlage stellen wir den Gläubigern der INSYS Industriesysteme AG deshalb folgenden Antrag: . Die Vereinbarung vom 06.05.2024 zwischen der Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG und der Ansprecherin sei durch die Gläubiger zu genehmigen. . Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 21.05.2024 bei der Konkursverwaltung schriftlich opponiert, gilt dieser Antrag als zum Beschluss erhoben. Stillschweigen gilt als Zustimmung (BGE 136 III 538). . Die Gläubiger können sich den obgenannten Anspruch bzw. das Prozessführungsrecht gemäss Art. 260 SchKG abtreten lassen. Abtretungsbegehren sind ebenfalls bis zum 21.05.2024 schriftlich bei der Konkursverwaltung zu stellen. Der Gläubiger, welcher sich den Anspruch gegenüber der Ansprecherin abtreten lässt, hat sogleich einen Betrag von CHF 10'000.00 (zu erwartender Mehrerlös aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung) in die Konkursmasse ohne Anrechnung an seine Forderung zu bezahlen. . Die vorhandenen Akten können nach telefonischer Voranmeldung (+41 31 635 91 12) beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland eingesehen werden. . Konkursamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3071 OstermundigenBemerkungen:



 
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